EnEV - Energieausweise
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Wohnungsbau


 

Die Ausweispflicht beginnt für Gebäude bis Baujahr 1965 ab dem 01.07.2008, bzw. für Gebäude ab Baujahr 1965 ab dem 01.01.2009.

Bedarfsausweis:

1. Weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und keine Modernisierung auf das Niveau der WSVO vom 11.08.1977.

Wahlfreiheit, Bedarfs oder Verbrauchsausweis:

1. Weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977 und Modernisierung auf das Niveau der WSVO vom 11.08.1977.

2. Weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag nach dem 01.11.1977.

3. Mehr als 5 Wohneinheiten

 

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